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Barrierefreiheit in Praxen

07.05.2017

enschen mit Behinderung haben es mitunter schwerer, eine Praxis zu erreichen. Die KBV fordert ein Zuschussprogramm auf Bundesebene. 

Menschen mit Behinderung haben es mitunter schwerer, eine Praxis zu erreichen. Zugleich ist der Praxisumbau mit hohen Kosten verbunden, die aus Ärztesicht nicht allein zu stemmen sind. Die KBV hat deshalb erneut auf Bundesebene für ein Zuschussprogramm geworben.

Je nach Lage, Platz und bisheriger Ausstattung kann der Um- oder Ausbau einer Praxis mit hohen Kosten verbunden sein. Anbau eines Fahrstuhls, Raumerweiterung für ein barrierefreies WC, Einbau breiterer Türen, Verlegen neuer Fußböden, Elektroinstallationen, Putzarbeiten: Gutachten zeigen, dass hier mit Investitionen von bis zu 175.000 Euro zu rechnen ist.

Zudem ist aufgrund der Bauarbeiten der Praxisbetrieb zeitweise vielleicht gar nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Solche Kosten für einen „barrierearmen“ Umbau oder Ausbau der Praxis sind im Honorar für Ärzte und Psychotherapeuten nicht abgebildet. Zwar haben Ärzte die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit aufzunehmen. Aufgrund der hohen Kosten kann dies aber nicht von jedem Arzt erwartet werden.

Die KBV hat daher bereits 2013 gemeinsam mit der Bundesärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundeszahnärztekammer eine Tagung zum Thema „Barrieren abbauen“ durchgeführt. Dabei wurde erstmals die gemeinsame politische Forderung nach einem KfW-Förderprogramm „Barrierearme Arztpraxen“ vorgestellt.

Die Initiative und die öffentliche Diskussion hat mit dazu beigetragen, dass im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Bundesregierung (NAP 2.0) ein Prüfauftrag erteilt wurde, wie innerhalb vorhandener Förderprogramme ein neues KfW-Förderprogramm für das Gesundheitswesen aufgenommen werden könne.

Aus Sicht der KBV würde ein Zuschussprogramm für Ärzte Anreize schaffen, den Umbau ihrer Bestandspraxen endlich in Angriff zu nehmen.

Quelle:



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