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Fachärzte können seit Juli Hausbesuche delegieren

09.07.2017

Facharztpraxen können seit dem 1. Juli Hausbesuche abrechnen, die von nichtärztlichen Praxisassistenten durchgeführt werden.

Bislang wurden ausschließlich Visiten von nichtärztlichen Praxisassistenten in Alten- und Pflegeheimen vergütet.

Damit besteht seit Juli eine weitere Möglichkeit für Ärzte, Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten zu delegieren. Der Ausbau der Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen ist ein Weg, um die wachsende Zahl ambulanter Behandlungen auch künftig in hoher Qualität bewältigen zu können. Wichtig bleibt, dass der Arzt die Behandlung koordiniert, damit keine Schnittstellenprobleme entstehen.

Zwei neue Zuschläge

Zur Abrechnung der Hausbesuche werden in das EBM-Kapitel 38 (Delegierbare Leistungen) zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) 38202 und 38207 aufgenommen. Sie werden als Zuschläge zu den GOP für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Wegepauschalen GOP 38100 und 38105) gezahlt – extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung.

Die zwei neuen Zuschläge können nur von (bestimmten) Fachärzten berechnet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Bewertungssauschuss aufgefordert, diese Nachbesserung im Kapitel 38 für die Fachärzte bis zum 1. Juli 2017 umzusetzen.

17,48 Euro für den Hausbesuch

Damit ist der Hausbesuch eines nichtärztlichen Praxisassistenten mit insgesamt 166 Punkten (17,48 Euro) bewertet, der Mitbesuch mit insgesamt 122 Punkten (12,85 Euro). Genauso viel erhalten Fachärzte, wenn ein Assistent Patienten in einem Pflegeheim aufsucht. Eine solche Konsultation ist bereits seit einem Jahr möglich. Auch hier erfolgt die Abrechnung über einen Zuschlag zu den GOP 38100 und 38105 (GOP 38200 und 38205).

Fachärzte benötigen Genehmigung

Fachärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche an einen nichtärztlichen Praxisassistenten delegieren und abrechnen wollen, benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dabei müssen sie erklären, dass sie einen Assistenten mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigen und dieser über die geforderte Qualifikation und Erfahrung verfügt. Eine Mindestanzahl von Behandlungsfällen ist keine Voraussetzung.

Fachärzte, die bereits einen Assistenten beschäftigen, müssen keine neue Genehmigung beantragen. Sie können nunmehr auch Hausbesuche delegieren, wenn sie dies für sinnvoll erachten.

Fachärzte, die keinen genehmigten Praxisassistenten beschäftigen, können auch weiterhin die GOP 38100 / 38105 abrechnen. Sie erhalten allerdings keine Zuschläge.

Quellen:



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