DOUV-Logo
 
DOUV-Logo.

Patientenportal

Zweitmeinung versus Ärzte Hopping

23.07.2017

Zweitmeinung ist nicht gleich Ärzte-Hopping. Während das Einnehmen einer Zweitmeinung zunehmend gefördert und regelhaft umgesetzt wird, schadet das Hopping dem Patienten und dem Gesundheitssystem.

Vor schweren Entscheidungen, z. B. für oder gegen eine Operation, wünschen sich viele Patienten eine weitere Beurteilung ihres Befundes, eine sogenannte ärztliche Zweitmeinung.

Die Zweitmeinung sollte idealerweise von einem Spezialisten des jeweiligen Fachgebiets erstellt und ausgearbeitet werden. Oft wird dies von vielen Ärzten und Krankenkassen durchaus unterstützt und befürwortet - ganz im Gegenteil zu dem als Ärzte-Hopping bezeichneten Vorgehen, bei dem Patienten mehrere verschiedene Ärzte unter dem Deckmantel der Erstuntersuchung kontaktieren.

Besonders bei ernsthaften Erkrankungen oder wenn eine Operation als therapeutische Maßnahme anberaumt wurde, wünschen viele Patienten eine zweite Begutachtung durch einen anderen Arzt. So zeigte eine Umfrage, dass der meiste Bedarf an einer Zweitbegutachtung bei Krebserkrankungen, gefolgt von neurologischen und koronaren Erkrankungen, besteht. Diese kann helfen, Diagnosen zu überprüfen, Therapieentscheidungen zu sichern oder entsprechende Spezialisten für die Behandlung zu finden.

Besonders wenn die betroffenen Patienten verunsichert sind, kann eine Zweitmeinung helfen, wieder Vertrauen zu fassen und aktiv die jeweilige Therapie zu unterstützen.

Vertrauen zu dem behandelnden Arzt zu haben, ist ein wichtiges Kriterium. Trotz Skepsis gegenüber einer Diagnose und einer anberaumten Therapie, haben viele Patienten schwer, ihre Bedenken vor ihrem Arzt zu äußern. Sie geraten in eine Konfliktsituation.

Doch die Offenheit gegenüber dem behandelnden Arzt ist ratsam. Häufig haben Ärzte sogar Verständnis dafür, wenn man sich eine weitere Meinung einholen möchte, manche empfehlen es sogar von selbst und können Adressen oder Ansprechpartner vermitteln.

Häufig lohnt es sich auch, die Krankenkasse zu kontaktieren, was ohnehin zur Klärung der Kostenfrage vorher anzuraten ist. Viele Krankenkassen haben mittlerweile Programme, durch die das Zweitmeinungsverfahren für bestimmte Erkrankungen geregelt ist.

Doppelter Boden

Es ist ratsam, dass die unabhängige Zweitmeinung von einem ausgewiesenen Spezialisten des jeweiligen Fachgebiets erbracht wird. Die Unterlagen vom Erstbefund - jeder Patient hat ein Recht auf seine Krankenakten - sollten zur Zweitbegutachtung mitgebracht werden. so können doppelte Untersuchungen, wie z. B. Röntgenaufnahmen oder Blutuntersuchungen vermieden werden. Wie bei jeder anderen Untersuchung auch, sollte der Patient immer genau nachfragen, wenn er eine Aussage des Arztes nicht versteht und in Ruhe alle Bedenken äußern.

Auch wenn sich manche Betroffene von der Zweitbeurteilung eher eine Art der Entwarnung erhoffen, wird die Erstdiagnose meist bestätigt. Dann aber kann der notwendigen Therapie mit einem sicheren Gefühl zugestimmt werden. Die Zweitmeinung war in solchen Fällen die notwendige Entscheidungshilfe. Die Patienten fühlen sich autonom und können aktiv an der Gesundung mitarbeiten. Oftmals verstärkt eine die Erstmeinung bestätigende Zweitmeinung auch das Vertrauensverhältnis zu dem behandelnden Arzt.

Im Bereich der Orthopädie, beispielsweise bei geplanten chirurgischen Eingriffen an der Wirbelsäule oder dem Kniegelenk, kann eine Zweitbegutachtung unter Umständen auch nicht-ope-rative Alternativen zur Sprache bringen. Einige Krankenkassen arbeiten dafür mit speziellen Schmerzzentren zusammen. Vor bestimmten chirurgischen Eingriffen soll in Zukunft ohnehin gemäß dem Versorgungsstärkungsgesetz ein Zweitmeinungsverfahren regelhaft durchgeführt werden und die Patienten sollen mindestens zehn Tage vor dem Eingriff über ihren entsprechenden Anspruch informiert sein.

Auf ein Neues

Häufig suchen Patienten jedoch einen weiteren Arzt auf, ohne diese Konsultation als Zweitmeinungsverfahren zu benennen. Diese Leistungen werden dann als Erstuntersuchungen abgerechnet. Wer immer wieder bei mehreren verschiedenen Ärzten der gleichen Fachrichtung mit derselben Problematik vorstellig wird, ohne den jeweiligen Ärzten darüber Bescheid zu geben, der betreibt aus Sicht vieler Ärzte und Krankenkassen ein sogenanntes Ärzte-Hopping. Das Resultat sind nicht nur Mehrfachdiagnosen (mit ggf. unnötig doppelter Diagnostik), sondern oftmals auch Therapieverfahren, die nicht aufeinander abgestimmt werden. Das Resultat sind überflüssige, manchmal belastende und teure Schnittmengen.

Außerdem steigt nicht selten mit der Zahl der Meinungen lediglich der Grad der Unsicherheit - auch dann, wenn in schwer verständlichen Fachtermini die selbe Aussage formuliert wird. Das als Ärzte-Hopping bezeichnete, intransparente Vorgehen schadet den Patienten daher eher, als dass es ihnen nutzt. Außerdem belastet es das gesamte Gesundheitssystem.

Die Gründe für den Gang von Arzt zu Arzt können ebenso wie bei der Inanspruchnahme des Zweitmeinungsverfahrens mangelndes Vertrauen zu dem ersten Arzt oder der Wunsch nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten sein. Allerdings können auch psychische Erkrankungen wie die Hypochondrie oder Medikamentenabhängigkeiten dazu führen, erneut bei anderen Ärzten vorstellig zu werden.

Quelle:



zurück