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Neue Warnung zu Methylprednisolon-Injektionen

03.09.2017

Methylprednisolon-Injektionen, die Laktose enthalten, sollten keinen Patienten mit bekannter oder vermuteter Kuhmilchallergie gegeben werden, lautet die Schlussfolgerung der europäischen Medikamentenzulassungsbehörde.

Die Koordinationsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und das dezentralisierte Verfahren bei Humanarzneimitteln (CMDh) und die Zulassungsbehörde für die Europäische Union (EU), Island, Liechtenstein und Norwegen gaben die Empfehlung nach einem Hinweis der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ab.

Eine EMA-Prüfung von Methylprednisolon-Injektionen wurde im Dezember 2016 eingeleitet, nachdem schwere allergische Reaktionen, einschließlich Bronchospasmus und Anaphylaxie, bei Patienten mit Kuhmilchprotein-Allergien berichtet worden waren, die wegen akuten allergischen Erkrankungen mit diesen Medikamenten behandelt wurden. In den nachfolgenden Analysen wurden Nebenwirkungen manchmal als mangelnde therapeutische Wirkung fehlinterpretiert, was zur erneuten Verabreichung von Methylprednisolon und folglicher Verschlechterung des Zustands der Patienten führte. Da Methylprednisolon verwendet wird, um schwere allergische Reaktionen in Notfallsituationen zu behandeln, wo die Einzelheiten zu Allergien eines Patienten mitunter nicht immer bekannt sind, kam die CMDh zu dem Schluss, der effektivste Weg, um das Risiko zu minimieren, sei es, die Kuhmilchproteine aus dem Präparat zu entfernen.

Unternehmen wurden ersucht, Daten bereitzustellen, um den Ersatz von Formulierungen mit Laktose aus Kuhmilch zu ermöglichen. Diese Daten sollten bis Mitte 2019 zur Verfügung stehen.

Die Behandlung mit Methylprednisolon erfolgt häufig zur Kupierung allergischer Symptome aber auch als intraartikulären Infiltrationstherapie zur Therapie von Gelenkerkrankungen sowohl rheumatischen als auch degenerativen Ursprungs (Akute aktivierte Arthrose, rheumatoide Arthritis etc,). Da die Wahrnung nicht explizit für eine odere mehrere Indikationen ausgesprochen wurde, ist festzuhalten, dass sie für alle Anwendungen Gültigkeit besitzt.

Wenn Sie allergisch auf  Laktose (Milchzucker) reagieren oder ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Milchzuckerallergie gegeben ist, sollten Sie Ihren Orthopäden vor der Durchführung einer intraartikulären darüber informieren. Sollten darüber hinaus weitere Fragen oder Zweifel bestehen, wird Sie Ihr Orthopäde gerne beraten.

Dieser Artikel ist kein Beitrag zum therapeutischen Sinn und Nutzen intraartikulärer Injektionen bei degenerativen Gelenkerkrankungen. Er verweist lediglich auf die möglichen Gefahren des Zusatzstoffes Laktose für Patienten mit Allergie gegen Milchzucker (Laktose).

Quellen:



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